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Kindertagesstätte Queidersbach

Mittwoch, 08. Februar 2017 - 18:58 Uhr

 Es ist schon etwas befremdend, dass sich Außenstehende in die Angelegenheiten der Ortsgemeinde einmischen. Das wird besonders interessant, wenn es sich um einen Planer handelt, mit dem die Ortsgemeinde die Zusammenarbeit beendet hat. Dieser Planer hat auch noch angedroht den Landesrechnungshof einzuschalten, wenn wir nicht seine Pläne umsetzen (Rheinpfalz von 11.Jan.17)

 

Was war passiert?

Im Sommer 2016 hat die CDU-Fraktion Herrn Prof. Dennhardt als Planer für einen Kindergartenumbau vorgeschlagen. Dieser wollte einen Umbau und den Neubau einer fünften Gruppe für 700.000 € bis maximal 1.000.000 € realisieren.

 

Trotz des Ratsbeschlusses, neu zu bauen, hat die FWG- und SPD-Fraktion einer Beauftragung des Planers nur aufgrund der möglichen Kostenersparnis zugestimmt.

In der Gemeinderatssitzung vom 21.Okt.16 hat Prof. Dennhardt seine Planung und Kostenberechnung vorgestellt. Zudem hat er versichert, dass alle Abstimmungen mit den Behörden bereits erfolgt sind. Seine Kosten lagen nunmehr bei 1.725.500 €. Wenn man realistische Werte für die Baunebenkosten zugrunde legt, liegt man bei ca. 1.860.000 €. Das ist fast um das doppelte teurer als seine erste Schätzung.

FWG und SPD haben diese Kostenexplosion gerügt und ihn begründet auf planerische Mängel hingewiesen.

In der Sitzung am 17. Nov.2016, sollte die Planung  nach dem Bauausschuss auch dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Zuvor sollten allerdings  noch Abstimmungen mit verschiedenen Behörden erfolgen.

Da die Abstimmungen bis zur Sitzung nicht erfolgt waren, sagte der Ortsbürgermeister Simbgen die  Sitzung zwei Tage vorher widerrechtlich ab.

Im Oktober hatte Herr Prof. Dennhardt  bekannt gegeben, dass alle Abstimmungen mit den Behörden erfolgt seien.

 

Was gab es denn dann noch abzustimmen?!

Erstens kann man Sitzungen nicht einfach zwei Tage vorher absagen, zum anderen erwarten wir deutlich mehr Sorgfalt bei der Sitzungsplanung, gerade, wenn es um wichtige Themen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für unsere Bürgerinnen und Bürger geht.

Eine Planung muss  zur Sitzung im Oktober vorgelegen haben, sonst wäre die vorgestellte Kostenberechnung  nicht möglich gewesen. Der Ortsbürgermeister hat sie dem Rat und der Verwaltung einfach nicht vorgelegt!

In der darauffolgenden Sitzung des Bauausschusses hat der Ortsbürgermeister die Pläne zu Sitzungsbeginn verteilt. So kann und darf man mit Ratsmitgliedern und der Verwaltung  nicht umgehen. Wie sollen Ratsmitglieder sich ohne Unterlagen auf eine Sitzung vorbereiten und vernünftige Entscheidungen treffen?

 

FWG und SPD haben in der Folge die Planung für  unzureichend befunden und insbesondere die Kostenexplosion um fast 100 % kritisiert.

 

Als dann die Ausrede noch ausstehender Abstimmungen kam, haben FWG und SPD in einer weiteren Zusammenarbeit keinen Sinn mehr

gesehen. Prof. Dennhardt hatte ausreichend Zeit zu planen und auch in der Oktobersitzung alles zu erläutern. Warum er das nicht getan hat, bleibt sein Geheimnis.

Die Behauptung er sei noch nicht fertig gewesen widerspricht der endgültigen Vorstellung seines „Konzepts“ am 21. Okt. 2017.

 

Wenn unser Ortsbürgermeister zur Rheinpfalz am 11.Jan.2017 sagt, dass nicht „er, sondern die Gemeinde den Vertrag gekündigt habe“ muss man ihm einen Grundkurs in Demokratie empfehlen.

 

Die Mehrheit des Gemeinderates entscheidet

und der Ortsbürgermeister setzt, sofern nicht rechtswidrig, die Entscheidung um. Die Kunst, die eigene Überzeugung mit der Mehrheit des Rates in Einklang zu bringen, nennt man übrigens Politik.

 
Trotz des gekündigten Auftrages hat Prof. Dennhardt offenbar weitergearbeitet und neue Erkenntnisse gewonnen. Besonders negativ fallen nunmehr die Aussagen in der Rheinpfalz auf, dass er Angebote von Handwerkern eingeholt habe.

Sollte er das getan haben, dann nicht im Auftrag der Gemeinde.

Kosten nur für eine Fußbodenheizung für 90.000 € werden z.B. mit Kosten für die neue Heizungsanlage verwechselt.

Nach seinen Überlegungen sinken die Kosten jetzt wieder auf knapp 1.200.000 €

Das Alles kann aber dahingestellt bleiben, denn in dem Bericht der Rheinpfalz ist eine Aussage des Ortsbürgermeisters zutreffend.

 

„Die Kirche ist Träger des Kindergartens und die Gemeinde hat keine Handhabe“. 

Richtig ausgedrückt: keine Handlungsmöglichkeit.

Zwischenzeitlich behebt die Kirche endlich die Brandschutzmängel und zwar richtigerweise auf ihre Kosten. Für die Gemeinde besteht also tatsächlich kein Handlungsbedarf.

Noch ein Wort zur fünften Gruppe.

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern überlässt es dem Träger, also der Kirche, ob sie eine fünfte Gruppe betreibt oder nicht. Jedenfalls wird seitens des Kreises keine fünfte Gruppe gefordert. Dies ist das Ergebnis eines Gesprächs im Nov. 2016 in den Räumen der Kreisverwaltung.

 

Wir, die Fraktionen der FWG und SPD, halten am Grundsatzbeschluss vom 20. April 2016  fest. Der Gemeinderat beschließt den Neubau einer fünfgruppigen Kindertagesstätte, die ebenerdig, behindertengerecht und inklusionsfähig in allen Gruppen ist. Die Trägerschaft kann über eine Vereinbarung bei der Kirche bleiben. Der gesetzliche Anteil der Baukosten ist vom Träger zu leisten.

 

Wir sind bedingungslos für einen Neubau, dieser kann auch auf dem Gelände an der Kirche sein. Alternativ kann ein Neubau auch an anderer Stelle gebaut werden. An einer  Übernahme der Gebäudehaben wir kein Interesse.

 

Für die nächste Gemeinderatssitzung werden wir folgende Themen in den Gemeinderat einbringen:

 Antrag Verpachtung  Gemeindeeigene Grundstücke

 Wiederkehrende Beiträge Straßenbau

 Schaffung von Urnen-Rasengräbern

 Reparatur von Ortsstraßen

 


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